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EnEV 2016: Die Energiereform ist in vollem Gange und wir bewegen uns mit großen Schritten auf den Niedrigstenergiegebäudestandard der Europäischen Union zu, der spätestens ab 2021 gelten wird. Das bedeutet für den Moment, dass für alle ab 1. Januar 2016 beantragten Bauvorhaben neue Energiestandards gelten – neu errichtete Häuser dürfen nur noch 75% der Primärenergie verbrauchen, als es 2015 noch der Fall war. Wie Sie wirklich nachhaltig bauen können und wie sich die Änderungen auf Förderungen auswirken, legen wir im Folgenden dar.

Energie sparen ist seit diesem Jahr mehr als nur eine Option – die Vorgaben sind wesentlich strenger geworden. Lesen Sie, auf was Sie jetzt achten müssen. Foto: 123rf.com Urheber: dbaldan / 123RF Lizenzfreie Bilder

Energie sparen ist seit diesem Jahr mehr als nur eine Option – die Vorgaben sind wesentlich strenger geworden. Lesen Sie, auf was Sie jetzt achten müssen. Foto: 123rf.com Urheber: dbaldan / 123RF Lizenzfreie Bilder

Schonen Sie Umwelt und Geldbeutel – die Dämmvorschriften der EnEV 2016 für Neubauten helfen dabei

Die EnEV 2016 gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die beheizt werden, was natürlich bei allen Wohngebäuden der Fall ist. Der Grundgedanke ist, dass die mühsam und teuer erzeugte Energie nicht durch ungenügend gedämmte Wände, Türen und Fenster wieder entweicht. Man kann durchaus sagen, dass man in schlecht gedämmten Häusern „für draußen“ heizt. Wer also jetzt einen Neubau plant und eine Baugenehmigung beantragt, wird zu seinem Glück „gezwungen“. Das mag auf den ersten Blick nicht jedem schmecken, denn bessere Dämmungen für Neubauten erfordern natürlich auch höhere Investitionen, Sie müssen dabei allerdings gegen rechnen, dass in Deutschland 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf Gebäude entfallen. Die strengen Anforderungen der Energieeinsparverordnung helfen also im Endeffekt, bares Geld zu sparen und den Klimaschutz voranzutreiben. Damit wird Deutschland und natürlich jeder einzelne Bürger unabhängiger von Energieimporten.

Was hat sich bei den Dämmvorschriften für Immobilien durch die EnEV 2016 geändert?

Die EnEV 2014 löste die Energieeinsparverordnung von 2009 ab und beinhaltete wesentliche Änderungen beim Energieausweis. Ein weiterer Schritt ist 2016 in Kraft getreten, es geht nun hauptsächlich um den Primärenergiebedarf und die Dämmung bei Neubauten. Jeder Neubau, für den ab 1. Januar 2016 die Baugenehmigung beantragt wurde, muss 25% weniger Energie verbrauchen, als noch 2015 gestattet war. Für die Ermittlung dieses Wertes kommt ein kompliziertes Rechenmodell zur Anwendung, das auch die eingesetzten Energiequellen berücksichtigt. Wird die Erzeugung von Warmwasser und das Heizen des Neubaus also (teilweise) durch alternative Energiequellen gesichert, wirkt sich das positiv auf die Gesamtbilanz aus.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Anforderungen der EnEV 2014 für die Änderung von Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden notwendig ist. Ebenso bietet sie Orientierungswerte für deren Umsetzung (Quelle: verbraucherzentrale.de):

Tabelle mit Änderungen um die Anforderungen der neuen EnEV zu erreichen.

Tabelle mit Änderungen (grobe Empfehlungen), um die Anforderungen der neuen EnEV zu erreichen.

Wie wird die Energiebilanz eines Hauses ermittelt?

Für die Ermittlung der Energiebilanz werden folgende Faktoren in die Berechnung einbezogen:

  • Raumheizung und -kühlung
  • Warmwasserbereitung
  • Lüftungsanlagen
  • Für den Betrieb der Anlagen benötigte elektrische Energie (für Pumpen, Brenner, Regler)
  • Luftdichtheit des Gebäudes
  • Reduzierung von Wärmebrücken

Die Reduzierung der Primärenergie geht mit einem um ca. 20% erhöhten Dämmbedarf einher. Das Ziel ist letztendlich das Erreichen eines für 2021 geplanten europaweiten Standards bei Neubauten – dann sollen überall Niedrigstenergiegebäude stehen. Diese Gebäude sollen nicht nur möglichst wenig Energie verbrauchen, die zudem im Idealfall so regenerativ wie möglich erzeugt wird, sie sollen die benötigte Wärme auch bei sich behalten und nicht an die Umwelt verschwenden.

Was ist mit älteren Gebäuden, müssen diese nachträglich gedämmt/saniert werden?

Ja, auch ältere Gebäude müssen nach und nach den neuen Anforderungen an die geforderte Energieeffizienz angepasst werden. Teilweise müssen bestimmte Nachrüstungen zu festen Terminen vorgenommen werden, teilweise muss erst nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn ohnehin eine Modernisierung vorgenommen wird. Dann heißen die Pflichten des Hausbesitzers  „bedingte Anforderungen“.

Unbedingt durchgeführt werden müssen folgende Nachrüstungen:

  • Seit 2015 dürfen Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Das gilt nicht, wenn die Kessel einen besonders hohen Wirkungsgrad haben. Im Zweifelsfall gibt der Schornsteinfeger Auskunft.
  • Heizungs- und Warmwasserrohre die in unbeheizten Räumen verlaufen, müssen gedämmt werden.
  • Die obersten Decken zu einem ungedämmten Dach mussten schon bis Ende 2015 bis zum Erreichen des Mindestwärmeschutzes gedämmt werden.
  • Vorübergehend waren in Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohnungen auch Nachtstromspeicherheizungen verboten. Diese sind mittlerweile wieder erlaubt, stellen aber ohnehin eine unangemessen große finanzielle Belastung dar.

Wie baut man möglichst zukunftsträchtig, was den Effizienzstandard betrifft?

Wenn Sie einen Neubau planen, sollten Sie nicht nur die aktuell geltenden Anforderungen an die Energieeffizienz im Auge haben , sondern sich an den zukünftigen Regelungen orientieren. Ansonsten wird Ihr Haus innerhalb kurzer Zeit bautechnisch überholt sein. Wenn Sie sich Gedanken wegen der höheren Kosten machen, können Sie beruhigt sein. Die Investitionen sind zumeist geringer als befürchtet, und werden durch die steigenden Energiepreise schnell wieder eingespart.

Wer wissen will was möglich ist, kann sich an den seit Jahren etablierten Passivhäusern orientieren. Diese verbrauchen gerade einmal halb soviel Energie, wie seit Januar in der neuen EnEV 2016 erlaubt ist.

Welche Förderungen gibt es für energieeffiziente Häuser?

Ein Beispiel für die Finanzierbarkeit energiesparender Häuser sind die sogenannten KfW-Energieeffizienzhäuser – auch hier unterstützt die KfW-Bank Bauherren, wie es auch beim Einbruchschutz der Fall ist. Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite ermöglichen ein zukunftsorientiertes, weil energiesparendes Bauen und Leben. Das Besondere hierbei: Je effizienter ein Haus oder eine Wohnung gebaut bzw. saniert wird, umso attraktiver sind die Konditionen für den Bauherren. Hier finden Sie weitere Informationen.

Fazit: An der EnEV 2016 kommt niemand vorbei – Deutschland ist auf dem zu einem energiesparenden Standard, der nicht nur nachhaltig positiv auf Klima und Umwelt wirken soll, sondern für jeden von uns Einsparungen bei den Energiekosten ermöglicht. Genau das ist der Punkt, an dem wir alle schon mittelfristig profitieren werden – der Schutz der Umwelt kommt dann hoffentlich unseren Kindern und Enkeln zugute.