Welche Schneelast muss ein Gartenhaus laut DIN EN 1991-1-3 (2010-12) tragen können?

Damit ein Gartenhaus bei Schneefall das Dachgewicht tragen kann, muss es nach DIN EN 1991-1-3 (2010-12) gefertigt sein. Gartenhäuser aus Holz, die als Fertigbausatz gekauft werden können, werden nach dieser DIN gefertigt. Die Käufer brauchen sich dann nicht um die Statik zu kümmern, da diese vom Hersteller berechnet wurde. Die zulässige Dachbelastung liegt, je nach Region, bei einer Tragkraft zwischen 200 und 400 Kilogramm. Gartenbesitzer, die ein Gartenhaus in Eigenregie bauen, das eine Größe von 12 qm überschreitet, benötigen eine Baugenehmigung der Gemeinde. Um diese erlangen zu können, ist die Berechnung von einem Architekten. bzw. vom einem Statiker notwendig. Hierbei wird genau errechnet, wie die Dachkonstruktion gestaltet sein muss, damit die DIN EN 1991-1-3 (2010-12) Vorgaben erfüllt werden.

Was bedeutet DIN EN 1991-1-3 (2010-12)?

Schneelast bei GartenhäuserBei der DIN EN 1991-1-3 (2010-12) handelt es sich um eine Formel, die für die Berechnung der statischen Tragkraft eines Daches, unter Berücksichtigung der Dachneigung und der charakteristischen lokalen Schneelast berechnet wird. Deutschland ist in 3 Schneezonen aufgeteilt, die bei der Berechnung der maximalen Dachtraglast berücksichtigt werden. Hierbei ist daher immer entscheidend, in welcher Region das Gartenhaus aufgestellt werden soll. Dadurch soll verhindert werden, dass statische Schwächen auftreten und das Dach eines Gartenhauses oder Gebäudes, unter der zu erwartenden Schneelast, zusammenbricht.

Wer trägt die Verantwortung?

Im Grunde braucht der Bauherr von einem Gartenhaus keinerlei Verantwortung für die Einhaltung der DIN EN 1991-1-3 (2010-12) tragen, wenn er ein Gartenhaus (das keine Baugenehmigung benötigt, unter 12 qm), bei einem Hersteller gekauft wird, der die DIN EN 1991-1-3 (2010-12) erfüllt, oder einen Architekten (Statiker), mit der Bauplanung beauftragt. Die örtliche Gemeinde (Bauamt) erteilt die Baugenehmigung für ein Gartenhaus, das größer als 12 qm ist nur, wenn die DIN EN 1991-1-3 (2010-12) bei der Bauplanung berücksichtigt wurde. Zudem ist der Eigentümer von einem Gebäude verpflichtet, die Schneelast bei andauerndem Schnee, vom Dach regelmäßig, zu entfernen. Eine Umgehung dieser Vorschriften ist kaum möglich, da ansonsten ein Schwarzbau (ohne Erteilung einer Baugenehmigung) entstehen würde, der gesetzlich nicht zugelassen ist. Es ist daher lediglich notwendig, dass ein Bauherr die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der DIN EN 1991-1-3 (2010-12), und bei der Notwendigkeit einer Baugenehmigung (Gebäude, die größer als 12 qm sind), einen Architekten beauftragt. Bei kleineren Bauten tragen die Hersteller die Verantwortung, dass die zulässige Dachlast der DIN EN 1991-1-3 (2010-12) entspricht.