Ein Gartenhaus bauen – Welche Genehmigungen sind notwendig?

Die Annahme, dass man auf seinen eigenen Grund und Boden tatsächlich tun und lassen kann was man will ist verkehrt. Auch bei dem Bau von einem Gartenhaus ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung benötigt wird. Falls diese nicht vorliegt, können den Gartenbesitzer empfindliche Strafen bis hin zum Abriss des Gartenhauses drohen.

bauplan-baugenehmigungInhalt und Prüfung eines Bauplans

Die Einsicht in einen Bauplan kann bei der zuständigen Stadt bzw. der Gemeinde genommen werden. Dies trifft vor allem dann zu, wenn das Grundstück bzw. der Garten innerhalb der letzten 80 Jahre innerhalb eines Baugebietes angelegt wurde. In ihm wurde die grundsätzliche Zulässigkeit festgelegt. In den Bereich der Nebenanlagen fällt ein Gartenhaus oder auch ein Abstellraum. Zu beachten ist der Passus „Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind ausgeschlossen“ in den Bebauungsplänen. Hieran wird ersichtlich, dass nachdem der Plan gefasst wurde, ein Gartenhaus zu errichten, als Erstes zur Gemeinde bzw. Steht zu gehen und sich den Bebauungsplan anzuschauen bzw. erklären zu lassen.

Inhalte der Bauordnung und Einhaltung der Abstandsflächen

gartenhaus-bauenUm die erforderliche Baugenehmigung zu erhalten, müssen die Inhalte, welche in der Bauordnung definiert sind, eingehalten werden. Dies kann online gelesen werden, denn es sind zum Teil sehr einfache Erklärungen, die jedem logisch erscheinen, aber auch Begriffe, welche nicht sofort bekannt sind, darin zu finden. Wurde die Baugenehmigung erteilt, ist dies der Wegweiser, um das Bauvorhaben zu realisieren. Es beginnt beispielsweise mit der Einrichtung der Baustelle, was den Bereich der Sicherheit anspricht.

Vor allem den Nachbarn ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden.

Beantragung und Erteilung der Baugenehmigung

Bereits bei der Antragstellung sollte geprüft werden, ob das geplante Gartenhaus nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 genehmigungsfrei ist. Hierzu darf der Brutto-Rauminhalt von 30 m³ nicht überschritten werden. Ferner ist eine Höhe von bis zu 2,5 m und eine Grundfläche von 3 x 4 m einzuhalten.

Wird der Bauantrag eingereicht, sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Bauzeichnung
  • Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen

Erst wenn der Bauantrag genehmigt wurde, darf mit dem Bau begonnen werden. Welche Zeit zwischen der Antragstellung und der Genehmigung verstreicht und mit welchen Kosten zu rechnen ist, variiert zwischen den einzelnen Bundesländern.