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Um Zäune, Hecken und anderen Sichtschutz gibt es leider häufig einmal Streit. Meist geht es dann um die Höhe und Beschaffenheit der Einfriedung – dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Zaunbau eindeutig geregelt. Auf die Frage: Erlaubte Höhe Gartenzaun? Gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Antworten. Der Rest hängt dann am guten Willen, sich zu vertragen.

Darf mein Nachbar einen Sichtschutzzaun bauen?

Der eine möchte sich gern abschotten, den anderen ärgert es, wenn ein Sichtschutz seinen Blick ins Weite einschränkt. Es fällt schwer, es den Nachbarn auf allen Seiten recht zu machen, da jeder eine andere Vorstellung von einem gemütlichen Zuhause hat. Ein wichtige Frage ist also nicht nur: „Darf ich einen Zaun bauen?“ sondern auch: „Muss ich einen Zaun bauen?“ Diese Frage bezieht sich auf die Einfriedung der Grundstücksgrenze.

In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen sind Einfriedungen an der Grundstücksgrenze Pflicht. Anders verhält es sich in Berlin, Schleswig-Holstein sowie Hessen: Hier ist eine Einfriedung nur dann verpflichtend, wenn der Nachbar darauf besteht. Je nach Bundesland kann auch die Gemeinde selbst Einfriedungen anordnen, um ein einheitliches Straßenbild zu erreichen.

Die Kosten für eine solche Einfriedung werden von beiden Nachbarn getragen, auch wenn nur eine der Parteien sie unbedingt wollte.

Ein Zaun oder Sichtschutz ist mehr als nur praktisch, er kann auch als gestalterisches Element eingesetzt werden und gerade bei einem kleinen Garten Gemütlichkeit erzeugen. Foto: 123rf.com

Ein Zaun oder Sichtschutz ist mehr als nur praktisch, er kann auch als gestalterisches Element eingesetzt werden und gerade bei einem kleinen Garten Gemütlichkeit erzeugen. Foto: 123rf.com

Wie sind die Regelungen für die erlaubte Höhe Gartenzaun?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die erlaubte Höhe Gartenzaun ist in allen Bundesländern in den Bebauungsplänen festgelegt. Zudem können Gemeinden auch zusätzlich spezielle Regelungen für Wohngebiete erlassen. Was jedoch bundesweit gilt ist die Regelung der „ortsüblichen Einfriedung“. Der Sichtschutzzaun, die Mauer oder jede andere Einfriedung muss in das Gesamtbild der Straße oder des Wohngebiets passen. Damit beantwortet sich die Frage: Erlaubte Höhe Gartenzaun? durch einen Blick in die Nachbarschaft.

Die meisten Streitfälle bezüglich der Grundstückseinfriedungen beruhen darauf, dass die Einfriedung nicht ortsüblich gestaltet ist. Ein solcher Sichtschutzzaun oder eine sonstige Begrenzung muss dann im Zweifelsfall wieder abgebaut werden.

Es wird auch grundsätzlich unterschieden werden, welchem Zweck ein Zaun oder eine Mauer dient. Soll die Grundstückgrenze markiert werden oder ist ein Sichtschutz gewünscht? Hieraus ergeben sich dann wieder bestimmte Orientierungswerte, die einen Anhaltspunkt bieten können:

  • Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze fungieren, sind rund 40 cm bis 90 cm hoch.
  • Als Sichtschutz eingesetzt beträgt die erlaubte Höhe Gartenzaun oder Mauer etwa 170 cm bis 190 cm.
  • Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss, wenn keine andere Regelung gilt, mindestens 50 cm betragen.
  • Je nach Bundesland kann eine Einfriedung mit einer Höhe bis zu 180 cm genehmigungsfrei sein.

Die beliebteste und am häufigsten eingesetzte Variante einer Grundstückseinfriedung ist eine Hecke – ein lebendiger Zaun, für den jedoch auch bestimmte Regelungen gelten.

Bäume und Hecken als Einfriedung – Sichtschutz auf sympathische Art

Die lebendige Ausstrahlung einer Einfriedung aus Bäumen oder Heckenpflanzen gibt dem Rand jedes Gartens eine angenehme Ausstrahlung. Der Nachteil einer solchen lebendigen Einfriedung ist, dass sie der Pflege bedarf. Hecken und Bäume, die als Sichtschutz gepflanzt werden, brauchen einen regelmäßigen Schnitt und müssen bei Krankheiten entsprechend behandelt werden.

Wer eine Hecke auf seinem Grundstück pflanzt, ist für deren Pflege verantwortlich. Dazu zählt auch das Stutzen überstehender Zweige, nicht nur auf der eigenen Seite, sondern auch auf der des Nachbarn. Dieser darf nicht einfach zur Heckenschere greifen und das Grün stutzen: Überhang und Sturmschäden müssen dem Heckenbesitzer gemeldet werden, das Entfernen muss dann innerhalb einer gesetzten Frist erfolgen. Der Idealfall ist aber ohnehin, dass man sich mit dem Nachbarn gut versteht und er ab und an zu Besuch im eigenen Garten ist: So kann er den Zustand seiner Hecke auf „der anderen Seite“ regelmäßig begutachten.

Fazit: Die erlaubte Höhe Gartenzaun ist Sache der Bundesländer und Gemeinden. Wer einen Blick in die nächste Umgebung wirft bekommt einen guten Eindruck der „ortsüblichen Einfriedung“.  Orientiert man sich an diesen, ist die Erteilung einer Baugenehmigung in der Regel unnötig. Diese wird nur gebraucht, wenn es um den Bau sehr hoher Mauern und Zäune geht, meist ab 1,80m.

Was uns am besten gefällt? Eine Einfriedung bzw. ein Sichtschutz aus Pflanzen. Ein lebendiger Zaun – eine Hecke – unterstreicht die Lebendigkeit des eigenen Gartens.