Klangholz für den Bau besonderer Musikinstrumente

Als Klangholz, oder auch Tonholz, wird das Holz bezeichnet, das sich durch seine Art, die Qualität und die Lagerung zum Bau von Musikinstrumenten besonders eignet. Meist wird solcher Rohstoff verwendet, der besonders langsam gewachsen ist und sich damit durch enge Jahresringe auszeichnet. Darüber hinaus sollte das Holz möglichst gerade gewachsen sein und wenige Äste aufweisen. Auch die Schallgeschwindigkeit muss möglichst hoch ausfallen. Je nachdem um die Herstellung welches Instrumentes es sich handelt, wird eine andere Holzart dazu verwendet. Grundsätzlich wird Klangholz aber über mehrere Jahre gelagert und luftgetrocknet, damit gewährleistet ist, dass auch alle Spannungen im Holz abgebaut wurden.

Individuelle Eigenschaften sind gefragt

Geige aus Klangholz - Foto: billionphotos.com

Geige aus Klangholz – Foto: billionphotos.com

Klangholz sollte eine Resonanzdecke aufweisen, die bei geringem Kraftaufwand schnell in Schwingung gerät und zugleich dem Druck des Steges widerstehen kann. Das heißt, das Holz für den Bau von Musikinstrumenten muss über widersprüchliche Eigenschaften wie etwa Elastizität und Widerstandskraft verfügen. Am besten trifft dies bei Fichtenholz zu, das am häufigsten zur Produktion von Instrumenten verwendet wird. Für Gitarren und Bässe, die einen Massivkorpus haben, können zudem nur dichte, harte Hölzer von Laubbäumen verwendet werden.

Der ideale Klangholzstamm muss exakt geformt sein

Neben der Fichte wird auch gerne das geflammte Ahornholz als Klangholz verwendet, das zusätzlich durch seine wunderschöne Optik für den Resonanzboden, die Zargen und den Hals vieler Instrumente aus der Geigenfamilie verwendet wird. Grundsätzlich ist ein idealer Klangholzstamm durchaus rund und sehr gerade, seine Form sollte einem geraden Kreiszylinder entsprechen. Dazu sollte er auf mindestens 5 Meter frei von Verästelungen, die mit bloßem Auge sichtbar sind, sein und auch keine Verletzungen oder faule Stellen aufweisen. Die Dicke des Holzes sollte mindestens 55 Zentimeter betragen, wobei für kleinere Instrumente oder einzelne Bauteile auch eine Stärke von 45 Zentimeter ausreicht. Das Klangholz muss dabei sehr regelmäßig gewachsen sein, das heißt, die Jahresringe sollten gleich breit ausfallen. Für eine Geige dürfen sie nicht mehr als zwei Millimeter, für ein Cello bis zu vier Millimeter breit sein. Zusätzlich muss Klangholz aus geraden Fasern bestehen, darf nicht gedreht sein und sollte nur über einen kleinen Anteil des dunklen, im Sommer entstehenden Spätholzes verfügen.