Abstandsflächen in Bezug auf Gartenhäuser und Carports

abstandsflaeche-gartenhausDie Abstandsflächen sind einer der wichtigsten Faktoren, wenn es um den Bau von Gartenhäusern oder Carports geht. Wichtig für diesen Bau ist schließlich immer, dass oftmals eine Genehmigung vorhanden sein muss. Im Außenbereich können Gebäude bis maximal 75 m³ auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Bei den oben genannten Abstandsflächen spielen somit die Außenbereiche dahingehend eine wichtige Rolle. Diese gehören schließlich zum Außenbereich, unter dem alle Grundstücke zählen, die nicht im Geltungsbereich des eigentlichen Bebauungsplanes liegen. Carports benötigen dahingehend genaue Genehmigungen, bei denen das Vorhaben genau beschrieben werden muss. Den Bauantrag muss man daher immer stellen.

Wichtig ist, dass zu den Abstandsflächen keine Nebengebäude gehören Diese lösen schließlich keine Abstandsflächen aus. Nebengebäude dürfen daher innerhalb der Abstandsflächen bei anderen Gebäuden gebaut werden, so auch Gartenhäuser und Carports. Die folgenden Voraussetzungen müssen dazu eingehalten werden. In dem Fall muss die Höhe der Grenzwand im Mmittel nicht mehr als 3 Meter betragen. Außerdem muss die gesamte Länge der Außenwand in dem Bereich je nach Grundstücksgrenze auf maximal 9 Meter begrenzt werden. Wer sich an diese Regeln hält, kann die genauen Abstandsflächen bestimmen und auch einen idealen Bebauungsplan schreiben lassen. Wichtige Bereiche sind in dem Bereich zusätzlich der Baumschutz, den man in dem Fall ebenfalls beachten muss. Bäume mit einem Umfang von 80 cm stehen daher im Bereich der Baumschutzverordnung was verdeutlicht, dass diese unter einem besonderen Schutz stehen.